Signet Bürogemeinschaft büro s Visuelle Gestaltung


Unsere Gesamtvergütung berechnet sich aus

Konzeption und Entwurf

Der Entwurf ist eine Darstellung der entworfenen Ergebnisse, die den Aufgaben und Anforderungen entspricht. Die Darstellungen sind z. B. Zeichnungen, Fotografien und/oder computerunterstützte Visualisierungen. Sie vermitteln dem Auftraggeber das Konzept und die Gestaltung.

Nutzungsvergütung

Das Urheberrecht ist an die Person des Urhebers gebunden. Der Urheber hat das ausschließliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Das Urheberrecht besteht lebenslang und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es ist nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen oder zu verschenken. Gegen eine angemessene Vergütung werden Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken eingeräumt.

Nutzungsrechte werden

Die Vergütung der Nutzungsrechte wird Nutzungsvergütung genannt. Sie stellt den Gegenwert für die Wertschöpfung dar, die durch die wirtschaftliche Nutzung entsteht. Sie wird am vereinbarten Nutzungsumfang bemessen und ist ein Teil der Gesamtvergütung.

Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen berechnen wir nach Zeit- und/oder Materialaufwand und sind z. B.

Fremdleistungen

Fremdleistungen sind Produkte oder Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Die Vergabe von Fremdleistungen wird mit dem Auftraggeber abgestimmt, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und Drittfirma. Zu den Fremdleistungen gehören z. B.