Unsere Gesamtvergütung berechnet sich aus
Der Entwurf ist eine Darstellung der entworfenen Ergebnisse, die den Aufgaben und Anforderungen entspricht. Die Darstellungen sind z. B. Zeichnungen, Fotografien und/oder computerunterstützte Visualisierungen. Sie vermitteln dem Auftraggeber das Konzept und die Gestaltung.

Das Urheberrecht ist an die Person des Urhebers gebunden. Der Urheber hat das ausschließliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Das Urheberrecht besteht lebenslang und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es ist nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen oder zu verschenken. Gegen eine angemessene Vergütung werden Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken eingeräumt.
Nutzungsrechte werden
- einfach (ohne Anspruch auf die exklusive Nutzung des Werkes)
oder ausschließlich (mit Anspruch auf die exklusive Nutzung des Werkes),
- räumlich (auf Regionen, Länder, Sprachräume oder weltweit beschränkt),
- zeitlich (auf 1, 5 oder 10 Jahre beschränkt) und
- inhaltlich (Umfang und Art/ -en der Nutzung)
Die Vergütung der Nutzungsrechte wird Nutzungsvergütung genannt.
Sie stellt den Gegenwert für die Wertschöpfung dar, die durch die wirtschaftliche Nutzung entsteht. Sie wird am vereinbarten Nutzungsumfang bemessen und ist ein Teil der Gesamtvergütung.
Sonstige Leistungen berechnen wir nach Zeit- und/oder Materialaufwand und sind z. B.
- Organisationskosten
(Kuriere, Taxi, Fahrtkosten, Telekommunikation, Porto, ...)
- Materialkosten
(Grafisches Material, Ausrucke, Proofs, Andrucke, Papiere, ...)
- Texterfassung
- Datenübernahme
- Auftragserweiterung
(Dienstleistungen, die vom Auftraggeber während eines Projekts in Auftrag gegeben und die nicht im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegeben wurden)
- Autorenänderungen
(Thematische oder inhaltliche Änderungen bestehender Texte, Bilder und Entwürfe durch den Auftraggeber)

Fremdleistungen sind Produkte oder Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Die Vergabe von Fremdleistungen wird mit dem Auftraggeber abgestimmt, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und Drittfirma. Zu den Fremdleistungen gehören z. B.
- Fotografie
- Text
- Übersetzung
- Überprüfung der Texte durch einen Lektor
- Scans (Digitale Erfassung einer Vorlage inklusive elektronischer Aufbereitung der Bilddaten)
- Repro (Fotografische Reproduktion einer Vorlage)
- Elektronische Bildverarbeitung
- Proof (Digitaler Ausdruck)
- Litho (Ausbelichtete Druckvorlagen auf Film oder Druckplatte)
- Andruck (Farbverbindlicher Offsetvorabdruck von den ausbelichteten Druckvorlagen auf Auflagenpapier)
- Druck (Industrielle Vervielfältigung im Offset-, Buch- oder Siebdruck)
- Prägung (Messing- oder Magnesiumstempel zur Prägung von Papier)
- Blindmuster (Anfertigung durch den Buchbinder)
- Buchbinder (Drucksachen, die von einem Handbuchbinder weiterverarbeitet werden. Ansonsten werden Buchbinder im Angebot einer Druckerei erfasst)
- Programmierung (Realisierung der Entwürfe für elektronische Medien)